Schild und Schwert in Urkentrutz

Die Landwehr

Die Urkentrutzer Landwehr ist ganz noch den Geboten der feudalen Waffenfolge organisiert, die ein Banner pro Baronie und ein Regiment pro Grafschaft vorsieht. Der Waffendienst, die Heerfahrt, ist zeitlich auf acht Wochen im Jahr begrenzt, muss jedoch nicht am Stück abgeleistet werden, sondern kann auch für mehrere kürzere Kriegszüge benutzt werden. Je nach Größe und Zahl der Freien haben diese Banner vollkommen unterschiedliche Größe und bestehen nur formell aus 50 Streitern. Wie es die Schildordnung vorsieht führt jedes Mitglied des Banners mindestens einen Kriegsflegel oder eine Sturmsense sowie eine Seitenwaffe: Dolch oder Hirschfänger.

Waffentreue

In jedem Dorf, Weiler und auf jedem Hof müssen sämtliche Waffentreue niedergeschrieben und gezählt werden. Zuständig dafür ist der Adelige, dem das Dorf untersteht. Ein jeder Waffentreue hat unabhängig von Vermögen und Ansehen mindestens einen Kriegsflegel oder Sturmsense sowie eine Seitenwaffe zu besitzen.
Wer mehr als zehn Acker Land besitzt, der hat mindestens in Leder gerüstet zu Herrschau zu erscheinen. Wer mehr als zwanzig Acker Land besitzt, der hat zusätzlich der Rüstung noch einen Helm als Rüstungsteil mitzuführen. Wer gar mehr als dreißig Acker Land besitzt, dessen Rüstung muss mindestens ein Teil aus Metall haben.
Ein jeder Waffentreue muss ich im Umgang mit Kriegsflegel oder Sturmsense sowie seiner Seitenwaffe üben. Dies wird vom Lehnsherren nach eigenem Beschluss überprüft.

Heerbann
Wenn der Baron/die Baronin die Freien zum Kleinen Heerbann ruft, werden in jedem Dorf, Weiler oder Hof die Ausziehenden per Los bestimmt. Einer von dreien muss seinem Lehnsherren mit der Waffe in der Hand dienen. Die anderen beiden müssen die Verpflegung des Ausziehenden bereitstellen und darüber wachen, dass der Familie des Ausgezogenen kein Leid geschieht.

Wenn der Baron/die Baronin die Freien zum Großen Heerbann ruft, muss jede Familie von Freien einen Waffentreuen stellen und seine Familie ihn selbst versorgen.

Nur der Baron/die Baronin darf zum Großen oder Kleinen Herrbann aufrufen und die Freien zum Kampf verpflichten. Die Aftervasallen dürfen dies nicht und müssen für das Ausfechten persönlicher Händel auf  ihr Gefolge oder Soldknechte zurückgreifen. Er kann dies jederzeit aus eigenem Anlass tun oder als Waffenpflicht wenn Graf, Herzogin oder gar Kaiserin ihn dazu aufruft.
Jede/r Unfreie, den der Baron/die Baronin, ohne das von Kaiserin, Herzogin oder einem Kirchenfürsten die Landnot ausgerufen wurde, bewaffnet und auf eine Heerfahrt mitnimmt, ist von da an kein Unfreier mehr.
Wer sich beim Kleinen Heerbann freiwillig meldet, der darf zwei Personen bestimmen, die seine Verpflegung übernehmen und seine Familie beschützen.

Ersatzgeld
Wer Ersatzgeld leisten will und weniger als zehn Acker Land besitzt, muss ein Goldstück zahlen. Wer mehr als zehn Acker Land besitzt, muss zwei Goldstücke zahlen. Wer mehr als zwanzig Acker Land besitzt, muss vier Goldstücke zahlen. Wer mehr als dreißig Acker Land besitzt, muss acht Goldstücke zahlen.
Wer nicht zum Waffendienst erscheint, keinen freiwilligen Ersatzsmann und auch kein Ersatzgeld zahlt, der wird den Zorn des Herrn Praios, überbracht vom Lehnsherrn, zu spüren bekommen.
Wer einen Gefangenen macht und für diesen Lösegeld erhält, muss den dritten Teil an den Heerführer geben. Wer da mit Erlaubnis des Heerführers Requirierung betreibt muss ebenfalls den dritten Teil der Beute an den Heerführer geben.

Grenzwachen
Neben der Landwehr gibt es in Urkentrutz noch die GrenzwachenDies sind erfahrene Waffenknechte und Schildmaiden, sowie Bogenschützen unter der Führung eines Dienstritters. An den vier Hauptübergängen in die Nachbarbaronien bzw. auch an der Grafschaftsgrenze zur Heldentrutz gibt es Grenzgüter bzw. Wachttürme mit einer entsprechenden Besatzung. Aufgabe dieser Grenzwachen ist die Grenzsicherung, das Kundschaften und Spähen und die Organisation der Kontrolle der Straßen und Baronieübergänge. Sie sollen im Umkreis der Güter und entlang der Grenzen für Recht und Ordnung sorgen und Ausschau nach größeren Bedrohungen halten. Der Baron/Baronin sorgt für eine angemessene Ausstattung der Grenzwachen.

Burgwachen
Die Burgwachen auf Burg Urkenfurt sind nicht nur für die Sicherheit des Barons/der Baronin zuständig. Im Falle eines Heerbannes stellen sie auch die Lanze des Barons/der Baronin. Alle tragen als Bewaffnung einen runden, metallverstärkten Holzschild, Speer, Streitkolben und Eberfänger. In der Lanze des Barons/der Baronin sind immer mindestens drei Bogenschützen. Gerüstet ist jeder mit einer verstärkten Lederrüstung und darüber dem Wappenrock in den Farben der Baronie.